Wann ist eine Schulterprothese sinnvoll?
Die Implantation eines künstlichen Schultergelenkes ist angezeigt, wenn
- es infolge einer Schädigung des Gelenksknorpels im Bereich des Oberarmkopfes oder der Schultergelenkspfanne zu einer bleibenden, schmerzhaften Bewegungseinschränkung des Schultergelenkes kommt,
- eine konservative Behandlung mit schmerzstillenden Medikamenten und physiotherapeutischen Maßnahmen zu keiner wesentlichen Beschwerdebesserung führt oder
- ein unfallbedingter Bruch des Oberarmkopfes oder der Schultergelenkspfanne die Ursache für den Knorpeldefekt ist.
Mitunter kommt es nach einem Bruch des Oberarmkopfes auch zu einer Durchblutungsstörung des Kopfes und zur Humeruskopfnekrose (Absterben des Knochens).
Abnützungsbedingte Schädigungen des Gelenksknorpels im Rahmen einer Arthrose, oder Defekte der Rotatorenmanschette können ebenfalls die Implantation einer Schultergelenksprothese notwendig machen. Siehe dazu auch: Ordination-Url/Schulter/Schulterarthrose.
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